24-Stunden-Betreuung in der Schweiz
Was bedeutet 24-Stunden-Betreuung?
Der Begriff „24-Stunden-Betreuung“ ist streng genommen irreführend: Niemand kann rund um die Uhr arbeiten. Gemeint ist eine Live-in-Betreuung – eine Betreuungsperson wohnt im Haushalt der pflegebedürftigen Person und ist bei Bedarf verfügbar. Sie unterstützt im Alltag: von der Haushaltsführung über Gesellschaft bis zur Grundpflege.
Diese Form kann sinnvoll sein, wenn regelmässige Spitex-Einsätze nicht mehr ausreichen, ein Umzug ins Pflegeheim aber noch nicht gewünscht oder nötig ist. Häufig wird die Live-in-Betreuung mit der Spitex kombiniert, die die medizinische Pflege übernimmt.
Was leistet eine Live-in-Betreuung?
Haushalt
Kochen, Reinigen, Wäsche und Einkäufe – der Haushalt läuft weiter.
Grundpflege
Unterstützung bei Körperpflege, Ankleiden und Mobilität im Alltag.
Gesellschaft
Gespräche, Spaziergänge und Begleitung – gegen Einsamkeit und für Struktur.
Rechtliche Rahmenbedingungen – worauf Sie achten sollten
Auch bei der Betreuung zu Hause gilt das Schweizer Arbeitsrecht. Eine Live-in-Betreuungsperson arbeitet nicht 24 Stunden am Stück. Wichtige Punkte:
- Arbeitszeit: üblich sind rund 42 Wochenstunden; das zulässige Maximum liegt je nach Modell bei etwa 45–50 Stunden pro Woche.
- Ruhezeit: Anspruch auf tägliche Ruhezeit (in der Regel 11 Stunden ununterbrochen) sowie Pausen und freie Tage.
- Nachtruhe: keine durchgehende aktive Nachtarbeit – die Betreuungsperson muss schlafen können und wird nur im Notfall geweckt.
- Unterkunft: ein möbliertes, abschliessbares Zimmer mit Zugang zu Bad und Küche; Kost und Logis sind bereitzustellen.
- Anmeldung & Versicherung: die Beschäftigung muss korrekt angemeldet und versichert sein (u. a. Unfallversicherung).
Vorsicht Scheinselbstständigkeit: Arbeitet eine „selbstständige“ Betreuungskraft ausschliesslich für Sie, wohnt bei Ihnen und Sie bestimmen Arbeitszeit und Aufgaben, gilt sie rechtlich meist als angestellt. Das kann zu Nachzahlungen von Sozialabgaben führen. Ein seriöser Anbieter klärt diese Fragen transparent.
Modelle im Vergleich
Personalverleih / Agentur
Die Agentur verleiht die Betreuungskraft. Rechtlich klar geregelt (GAV), meist höhere Kosten, aber wenig eigener Aufwand.
Arbeitgebermodell
Sie stellen die Person direkt an. Mehr Kontrolle, aber Sie tragen Pflichten als Arbeitgeber (Lohn, Sozialabgaben, Versicherung).
Selbstständigkeit
Betreuungskraft auf selbstständiger Basis. Günstiger, aber Risiko der Scheinselbstständigkeit – mit Vorsicht zu geniessen.
Was kostet eine 24-Stunden-Betreuung?
Die Kosten hängen stark vom Modell, der Qualifikation der Betreuungsperson und dem Anbieter ab. Als grobe Orientierung bewegen sich die monatlichen Kosten meist im Bereich von rund CHF 4’000 bis über CHF 10’000. Beim Personalverleih ist mit höheren Beträgen zu rechnen als beim Arbeitgebermodell.
Ein Teil der Leistungen (die medizinische Pflege durch die Spitex) kann über die Krankenkasse mitfinanziert werden; der Betreuungsanteil ist selbst zu tragen. Details zur Kostenzusammensetzung und Finanzierung:
24-Stunden-Betreuung, Spitex oder Pflegeheim?
Welche Lösung passt, hängt vom Pflegebedarf, den Wünschen und dem Budget ab:
- Spitex: einzelne Einsätze für medizinische Pflege – ideal bei überschaubarem Bedarf.
- 24-Stunden-Betreuung: durchgehende Präsenz zu Hause bei höherem Betreuungsbedarf, oft kombiniert mit Spitex.
- Pflegeheim: umfassende Versorgung, aber Umzug und Verlust der gewohnten Umgebung.
Mehr dazu im Ratgeber Betreuung zu Hause vs. Pflegeheim.
24-Stunden-Betreuung finden
24-Stunden-Betreuung – häufig gefragt
Nein. Der Begriff meint durchgehende Verfügbarkeit, nicht durchgehende Arbeit. Es gelten Arbeitszeiten, Pausen und Ruhezeiten nach Schweizer Recht. Für lückenlose Betreuung rund um die Uhr werden teils zwei Personen im Wechsel eingesetzt.
Je nach Modell und Anbieter meist zwischen rund CHF 4’000 und über CHF 10’000 pro Monat. Details finden Sie unter 24h-Betreuung Kosten.
Die medizinische Pflege (z. B. durch die Spitex) kann über die Grundversicherung mitfinanziert werden. Der reine Betreuungs- und Hauswirtschaftsanteil ist selbst zu zahlen. Mehr unter Betreuung und Krankenkasse.
Wenn eine „selbstständige“ Betreuungskraft ausschliesslich für Sie arbeitet, bei Ihnen wohnt und Sie Arbeitszeiten sowie Aufgaben bestimmen, gilt sie rechtlich meist als angestellt. Das kann Nachzahlungen von Sozialabgaben und Bussen nach sich ziehen. Achten Sie auf ein sauberes Modell.
Achten Sie auf Transparenz bei Kosten und Löhnen, klare Verträge, korrekte Anmeldung und Versicherung sowie eine Vertretung bei Krankheit oder Ferien der Betreuungsperson. Ein persönliches Gespräch hilft, Vertrauen aufzubauen.
Dieser Überblick dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine rechtliche Beratung. Rechtliche und steuerliche Fragen klären Sie im Einzelfall mit einer Fachstelle oder Ihrem Anbieter.