Was kostet die Spitex?
Spitex-Kosten auf einen Blick
Die Kosten für Spitex-Leistungen setzen sich aus mehreren Teilen zusammen. Entscheidend ist, ob es sich um pflegerische Leistungen (von der Krankenkasse mitfinanziert) oder um hauswirtschaftliche und betreuerische Leistungen (meist selbst zu bezahlen) handelt.
Für die ärztlich verordnete Pflege übernimmt die obligatorische Krankenpflegeversicherung einen gesetzlich festgelegten Beitrag pro Stunde. Dazu kommen Ihre Franchise, ein Selbstbehalt von 10 % sowie eine tägliche Patientenbeteiligung. Die restlichen Pflegekosten übernehmen Kanton und Gemeinde.
Wer zahlt was?
Krankenkasse
Übernimmt den gesetzlichen KLV-Beitrag pro Stunde für ärztlich verordnete Pflege.
Sie selbst
Franchise, 10 % Selbstbehalt und die tägliche Patientenbeteiligung (max. CHF 15.35).
Kanton & Gemeinde
Tragen die sogenannte Restfinanzierung – den Teil, der nach Kasse und Eigenanteil bleibt.
KLV-Beiträge der Krankenkasse pro Stunde (2026)
Die obligatorische Krankenpflegeversicherung zahlt gemäss Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) folgende Beiträge pro Stunde:
| Leistung | Beitrag Krankenkasse / Std. |
|---|---|
| Abklärung, Beratung, Koordination (KLV a) | CHF 76.90 |
| Untersuchung und Behandlung (KLV b) | CHF 63.00 |
| Grundpflege (KLV c) | CHF 52.60 |
Abgerechnet wird pro Einsatz ab mindestens 10 Minuten, anschliessend in 5-Minuten-Einheiten. Die tatsächlichen Kosten pro Stunde liegen bei privaten Anbietern oft höher als der KLV-Beitrag – die Differenz übernehmen Kanton und Gemeinde bzw. sie ist bei Zusatzleistungen selbst zu tragen.
Patientenbeteiligung und Selbstbehalt
Zusätzlich zum Beitrag der Krankenkasse tragen Sie einen Teil der Pflegekosten selbst:
- Franchise: Ihr jährlich gewählter Grundbetrag, bevor die Kasse zahlt.
- Selbstbehalt: 10 % der von der Kasse übernommenen Leistungen.
- Patientenbeteiligung: ein fester Tagesbetrag, kantonal festgelegt. Er beträgt maximal CHF 15.35 pro Tag (rund CHF 5’600 pro Jahr). In einzelnen Kantonen ist er tiefer – im Kanton Zürich zum Beispiel CHF 7.65 pro Tag.
Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sowie bei ärztlich verordneter Akut- und Übergangspflege nach einem Spitalaufenthalt (max. 14 Tage) entfällt die Patientenbeteiligung.
Rechenbeispiel: ein typischer Monat
Eine 82-jährige Person erhält täglich Grundpflege (Körperpflege, Anziehen) von rund 45 Minuten. So könnten die monatlichen Kosten aussehen – vereinfacht dargestellt:
| Grundpflege ca. 45 Min./Tag × 30 Tage | ca. 22,5 Std. |
| KLV-Beitrag Krankenkasse (CHF 52.60/Std.) | ca. CHF 1’184 |
| Ihr Selbstbehalt (10 %) | ca. CHF 118 |
| Patientenbeteiligung (z. B. CHF 7.65 × 30) | ca. CHF 230 |
| Ihr Eigenanteil (ohne Franchise) | ca. CHF 348 |
Nur ein Richtwert zur Orientierung. Die tatsächlichen Kosten hängen von Kanton, Anbieter, Franchise und individuellem Pflegebedarf ab. Hauswirtschaftliche Leistungen sind hier nicht enthalten.
Haushaltshilfe und Betreuung: meist selbst zu zahlen
Hauswirtschaftliche Leistungen wie Putzen, Einkaufen oder Kochen sowie reine Betreuung und Gesellschaft werden in der Regel nicht von der Grundversicherung übernommen. Die Tarife variieren je nach Anbieter und Region und liegen häufig zwischen rund CHF 30 und CHF 60 pro Stunde.
Teilweise beteiligen sich Gemeinden an diesen Kosten, oder eine private Zusatzversicherung deckt einen Teil ab. Fragen Sie im Einzelfall bei Ihrer Versicherung und Ihrer Gemeinde nach. Mehr zur Kostenübernahme finden Sie unter Betreuung und Krankenkasse.
Unterstützung bei der Finanzierung
Reichen die eigenen Mittel nicht aus, gibt es mehrere Möglichkeiten:
- Hilflosenentschädigung der AHV oder IV, wenn dauerhaft Hilfe bei alltäglichen Verrichtungen nötig ist.
- Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV/IV können verbleibende Pflege- und Betreuungskosten decken.
- Private Zusatzversicherung, die je nach Vertrag einen Teil der hauswirtschaftlichen Leistungen übernimmt.
Spitex-Kosten – häufig gefragt
Die tägliche Patientenbeteiligung ist gesetzlich gedeckelt und beträgt höchstens CHF 15.35 pro Tag. Je nach Kanton kann sie tiefer sein. Dazu kommen Franchise und der Selbstbehalt von 10 % auf die Kassenleistungen.
Nein. Die Kasse übernimmt den gesetzlichen KLV-Beitrag für ärztlich verordnete Pflege. Selbstbehalt, Franchise und Patientenbeteiligung tragen Sie selbst; die Restfinanzierung übernehmen Kanton und Gemeinde. Hauswirtschaft und Betreuung sind grundsätzlich nicht gedeckt.
Hauswirtschaftliche Leistungen werden meist privat bezahlt und liegen je nach Anbieter oft zwischen rund CHF 30 und CHF 60 pro Stunde. Eine Zusatzversicherung kann einen Teil übernehmen.
Die kassenpflichtige Pflege wird bei beiden gleich über die KLV abgerechnet. Unterschiede entstehen vor allem bei Zusatz- und Betreuungsleistungen. Ein Vergleich lohnt sich – siehe Spitex im Überblick.
Eine 24-Stunden-Betreuung wird anders abgerechnet als einzelne Spitex-Einsätze und bewegt sich meist im Bereich mehrerer tausend Franken pro Monat.