Betreuung und Krankenkasse: Was wird bezahlt?
Der wichtigste Unterschied: Pflege oder Betreuung
Bei der Finanzierung zu Hause gilt eine strikte Trennung: Medizinisch notwendige, ärztlich verordnete Pflege wird von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (Grundversicherung / OKP) mitfinanziert. Betreuung und Hauswirtschaft – Kochen, Reinigen, Gesellschaft, Begleitung – sind dagegen keine Kassenleistung und müssen grundsätzlich selbst bezahlt werden.
Genau diese Trennung überrascht viele Familien. Denn im Alltag bringt oft nicht die Pflege, sondern die Betreuung das Budget in Schieflage. Auf dieser Seite erfahren Sie, wer welche Leistung übernimmt und welche Unterstützung Ihnen sonst noch zusteht.
Was zahlt die Krankenkasse – und was nicht?
| Leistung | Grundversicherung |
|---|---|
| Behandlungspflege (Wunden, Medikamente, Injektionen) | ✓ mitfinanziert |
| Grundpflege (Körperpflege, Ankleiden, Mobilität) | ✓ mitfinanziert |
| Abklärung, Beratung, Koordination | ✓ mitfinanziert |
| Hauswirtschaft (Kochen, Reinigen, Einkaufen) | ✗ selbst zu zahlen |
| Betreuung, Gesellschaft, Begleitung | ✗ selbst zu zahlen |
| Betreuungsanteil der 24-Stunden-Betreuung | ✗ selbst zu zahlen |
Voraussetzung für die Kostenübernahme der Pflege ist immer eine ärztliche Verordnung und ein zur Abrechnung zugelassener Leistungserbringer (z. B. eine anerkannte Spitex).
Wie die Pflege finanziert wird
Krankenkasse (OKP)
Leistet einen festen, gesetzlich geregelten Beitrag pro Stunde an die Pflege.
Sie selbst
Franchise, 10 % Selbstbehalt und die gedeckelte Patientenbeteiligung pro Tag.
Kanton & Gemeinde
Übernehmen die Restfinanzierung – den grössten Teil der Pflegekosten.
Wie sich Ihr Eigenanteil konkret zusammensetzt, zeigt unsere Detailseite mit einem Rechenbeispiel.
Weitere Finanzierungsquellen
Wenn Krankenkasse und eigene Mittel nicht ausreichen – besonders bei Betreuung und Hauswirtschaft – gibt es mehrere weitere Möglichkeiten. Viele Familien kennen nur einen Teil davon.
Hilflosenentschädigung
Von AHV oder IV, wenn dauerhaft Hilfe bei alltäglichen Verrichtungen nötig ist. Unabhängig von Einkommen und Vermögen.
Ergänzungsleistungen (EL)
Zur AHV/IV bei bescheidenem Einkommen und Vermögen. Können ungedeckte Pflege- und Betreuungskosten mittragen.
Private Zusatzversicherung
Deckt je nach Vertrag einen Teil der hauswirtschaftlichen Leistungen ab. Vorher prüfen, was im Vertrag enthalten ist.
Steuerliche Abzüge
Krankheits- und Pflegekosten lassen sich je nach Kanton teilweise von den Steuern abziehen.
Ergänzungsleistungen: die bekannte Unbekannte
Ergänzungsleistungen (EL) sind eine der wichtigsten und zugleich am wenigsten genutzten Quellen. Wer eine AHV- oder IV-Rente bezieht und dessen Einkommen die Lebenshaltungskosten nicht deckt, hat unter Umständen Anspruch. EL können ungedeckte Pflege- und Betreuungskosten zu Hause mittragen – teilweise bis zu mehreren tausend Franken pro Jahr.
Für den Anspruch spielt auch das Vermögen eine Rolle. Es gelten Freibeträge, die geschützt bleiben – für Alleinstehende rund CHF 37’500, für Ehepaare rund CHF 60’000; ein selbstbewohntes Eigenheim ist bis zu einem bestimmten Wert ebenfalls geschützt. Die genaue Berechnung ist individuell.
Wichtig: Der Anspruch wird immer im Einzelfall geprüft. Zuständig ist Ihre kantonale Ausgleichskasse; unabhängige Beratung bieten Stellen wie Pro Senectute oder Pro Infirmis. Die hier genannten Beträge sind Richtwerte und können sich ändern.
Betreuung und Krankenkasse – häufig gefragt
Nein. Die Grundversicherung übernimmt nur die ärztlich verordnete Pflege. Reine Betreuung, Gesellschaft und Hauswirtschaft sind keine Kassenleistung und müssen selbst oder über andere Quellen finanziert werden.
Für die von der Kasse übernommene Pflege ja. Hauswirtschaftliche und betreuerische Leistungen können oft auch ohne Verordnung bezogen werden, werden dann aber nicht von der Grundversicherung finanziert.
Eine Leistung von AHV oder IV für Personen, die dauerhaft auf Hilfe bei alltäglichen Verrichtungen angewiesen sind. Sie ist unabhängig von Einkommen und Vermögen und wird je nach Grad der Hilflosigkeit abgestuft.
Bezügerinnen und Bezüger einer AHV- oder IV-Rente, deren anrechenbare Ausgaben die Einnahmen übersteigen. Der Anspruch wird individuell berechnet; es gelten Vermögensfreibeträge. Beratung bietet Ihre kantonale Ausgleichskasse.
Manche Zusatzversicherungen übernehmen einen Teil der hauswirtschaftlichen Leistungen. Prüfen Sie Ihren Vertrag oder fragen Sie direkt bei Ihrer Versicherung nach. Details zu den Kosten finden Sie unter Spitex-Kosten.
Dieser Überblick dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung. Für Ihre konkrete Situation wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse, die kantonale Ausgleichskasse oder eine unabhängige Beratungsstelle.